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Kontaktadressen für Prämienverbilligung
- Aargau
- Appenzell Ausserrhoden
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Appenzell Innerrhoden
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Appenzell Innerrhoden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Basel-Land
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Baselland nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Glarus nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Graubünden
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Graubünden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Jura
- Luzern
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Luzern nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Neuenburg
- Nidwalden
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Nidwalden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Obwalden
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Obwalden nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Schaffhausen
- Schwyz
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Schwyz nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Solothurn
- St. Gallen
- Tessin
- Thurgau
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Thurgau nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Uri
- Die Prämienverbilligung wird im Kanton Uri nicht über die Krankenkassen, sondern direkt mit den berechtigten Versicherten abgerechnet. Über die Anspruchsvoraussetzungen, Fristen sowie über die erforderlichen Unterlagen können Sie sich bei Ihrem Wohnkanton oder unter folgendem Link informieren: Informationen zur Prämienverbilligung
- Wallis
- Waadt
- Zug
- Zürich